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Ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 6222-2 – Bürocampus–Justus-von-Liebig-Str. 

Das ca. 2,4 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Ortsteil Dransdorf zwischen der Haberstraße im Norden, der Fraunhoferstraße im Osten, der Justus-von-Liebig-Straße im Süden und der Wohnbebauung am Römerweg im Westen.

Für das Plangebiet besteht bisher Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17, „Römerweg“ aus dem Jahr 1977 und Nr. 7423-1 „Justus-von-Liebig-Straße“ aus dem Jahr 1960. 
Im Jahr 2020 trat eine Vorhabenträgerin mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn heran, einen neuen Bürocampus, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergehen soll, zu entwickeln und einer wirtschaftlichen Nutzung mit einem langfristigen Mieter zuzuführen. Außerdem wollten die Bonner Werkstätten Lebenshilfe Bonn gemeinnützige GmbH hier einen neuen Unternehmensstandort errichten. 

Da beides auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts jedoch nicht möglich ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 erforderlich. 

Der Bebauungsplan Nr. 6222-2 „Justus-von-Liebig-Straße“ wurde im Zeitraum vom 30. November 2023 bis zum 04. Januar 2024 im Internet veröffentlicht sowie im Kundenzentrum Geodaten öffentlich ausgelegt. Aufgrund eines technischen Fehlers wurden die Unterlagen jedoch bereits in der Nacht vom 03. Januar 2024 auf den 04. Januar 2024 aus dem Internet entnommen und waren dementsprechend am 04. Januar 2024 nicht mehr einsehbar. Um die Rechtssicherheit des Bebauungsplans nicht zu gefährden, erfolgt daher nun eine ergänzende Veröffentlichung für die Dauer von zwei Wochen. 

Ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit

Die ergänzende Veröffentlichung des Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung erfolgt vom 29. Februar 2024 bis einschließlich 14. März 2024.

Neben der Veröffentlichung im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden.

  • Wo? Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
  • Wann? Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichungsfrist schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

E-Mail:  

Amt61.anregungen@bonn.de

Postanschrift:  

Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2 
53103 Bonn

Weitere Informationen und Planungsunterlagen sind hier zu finden 

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