Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Kaiser-Karl-Ring 59-61
Für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen Vorgebirgsstraße, Kaiser-Karl-Ring, Dorotheenstraße und Adolfstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 6522-3 aufzustellen, mit dem Ziel, eine gemischte Nutzung mit Gewerbe und Wohnen zu entwickeln. Das Plangebiet war bislang im Wesentlichen von der Nutzung durch die Deutsche Post AG geprägt, die hier im Schwerpunkt vor allem Büro- und Verwaltungsflächen sowie in Teilbereichen des Erdgeschosses ein Postverteilungszentrum betrieben hat. Da die Deutsche Post AG die Nutzung des Areals bereits Mitte des Jahre 2018 als Büro- und Zustellcenter aufgegeben hat, stehen die Grundstücke Dorotheenstraße 103 sowie Kaiser-Karl-Ring 59 und 61 zukünftig für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung.
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 19.09.2018, Drucksachennummer 1812132EB6
Ca. 1,5 Jahre
Der Beschluss zur Aufstellung ist gefasst.
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Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern /Verfasserinnen der Stellungnahmen mitgeteilt.
Nur interne Kosten
Frau Barbara Hellwig, Amt 61-4. Tel.: 0228-77 3481
Frau Stefanie Fritze, Amt 61-2, Tel. 0228-77 2177
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