Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Siegburger Straße/ Röhfeldstraße"
Für ein Areal zwischen der Siegburger Straße/ BAB 59/ Röhfelstraße/ Am Langen Graben im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Geplant wird die Erricht eines Lebensmitteleinzelhandels sowie die Schaffung von ca. 60 Wohneinheiten.
Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre
Vorbereitung der Beschlussvorlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (1) Bau GB
Unbekannt
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Von Vorhabenträger zu tragen.
Frau Blümel: 0228 / 774498,
Amt 61-21
Email: katharina.bluemel@bonn.de
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