"Clara-Schumann-Gymnasium" Bebauungsplan Nr. 6621-2
Mit der Umstellung auf ein 9-jähriges Gymnasium ist die Erweiterung der Klassenräume und der Schulsporthalle notwendig. Dafür muss neues Planungsrecht geschaffen werden.
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 18.09.2019, Drucksachennummer DS-Nr. 1912209
2 Jahre
Der Beschluss zur Entwicklung ist gefasst (Zielbeschluss).
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Stadtentwicklung, Stadtplanung
Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung - ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
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Frau Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-42), Tel. 0228 77 2656, Mail: Ursula.Wolter@bonn.de
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