"Clara-Schumann-Gymnasium" Bebauungsplan Nr. 6621-2
Im Rahmen der Rückkehr zu G9 und der anstehenden umfänglichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Clara-Schumann-Gymnasium ist die Erweiterung der Klassenräume und der Schulsporthalle notwendig. Diese geplanten Maßnahmen lassen sich im Hinblick auf das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen des bestehenden Planungsrechts nicht realisieren, so dass die Neuaufstellung des Bebauungsplans 6621-2 erforderlich wird.
Der Zielbeschluss zur Planaufstellung wurde am 11.09.2019 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz gefasst, Drucksachennummer DS-Nr. 1912209
2 Jahre
Der Beschluss zur Entwicklung ist gefasst (Zielbeschluss). Die Erarbeitung des Bebauungsplans wird durchgeführt.
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Stadtentwicklung, Stadtplanung
Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb eines bestehenden Siedlungsgefüges dient, wird der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die vorhandene Eigenart des Schulgrundstücks in den Grundzügen unverändert bleibt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB). Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung - ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
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Frau Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-42), Tel. 0228 77 2656, Mail: Ursula.Wolter@bonn.de
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