standardisiertes Beteiligungsverfahren

Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg

Der Bebauungsplan soll die Grundlagen zur kontinuierlichen baulichen Weiterentwicklung des Klinikbetriebes schaffen

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Universitätsklinikum BonnVenusberg-Campus 1, 53127 Venusberg Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr. 1912670

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

Voraussichtlich bis 2024

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird vorbereitet. Ebenso werden Untersuchungen und Konzepte zur Erreichbarkeit und Mobilität erarbeitet Die öffentliche Auslegung des städtebaulichen Entwurfes sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bedarf eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung bzw. eines Beteiligungsformats in digitaler Form sowie einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den
Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Tel. 0228 77 4504, Mail: anke.roerup@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164647
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch