Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn
Das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" verpflichtet die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre überprüft und ggf. überarbeitet werden. 2017 wurden die Lärmkarten aktualisiert. Darauf aufbauend wurde der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 2. Runde überprüft und damit die Maßnahmen identifiziert, die im Lärmaktionsplan der 3. Runde weiterverfolgt werden sollen. Vor allem sollen ruhige Gebiete mit Fokus auf Freizeit- und Erholungsfunktion, die gemäß EU-Vorgaben zu schützen und zu entwickeln sind, als neues Schwerpunktthema vertieft behandelt werden. Bei der Beteiligung geht es v.a. um die Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger/innen und die Information der Bürger/innen über die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung der 3. Runde 2017.


DS-Nr. 18112352
Fortsetzung alle fünf Jahre
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen.
Noch nicht zu beziffern
Umweltschutz, Lärmaktionsplanung, Schutz und Entwicklung ruhiger Gebiete
Zweistufige Beteiligung der Bürger/innen zur Identifizierung und zur Entwicklung ruhiger Gebiete auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: In der ersten Phase der Be¬teiligung gab es eine Auftaktveranstaltung mit nachfolgendem vierwöchigen Online-Dialog , bei dem die Bürger/innen die Möglichkeit hatten, auf einer Karte von Bonn Ruheorte einzutragen und ggf. Maßnahmen/Ideen zu benennen, wie der Ruheort weiterentwickelt werden kann. In einem Um-fragemodul beantworteten die Bürger/innen konkrete Fragen zum Themenkomplex. Nach der Aus¬wertung der Beteiligungsphase wurde ein Maßnahmenplan erstellt. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 11.11. bis zum 08.12.2019 statt (Offenlage des Entwurfs des LAP).
Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden.
Frau Wilma Kurth, Amt 56-1, Tel. 0228-772327, E-Mail: wilma.kurth@bonn.de
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde kann auf www.bonn-macht-mit.de (Dialograum) heruntergeladen werden.