"Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 in Bonn, Buschdorf
Im Bebauungsplan Nr. 7425-24 “Otto-Hahn-Straße”, der im Jahre 2016 Rechtskraft für das Baugebiet „Apfelgarten“ erlangt hat, wurde unter anderem eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese 4-gruppige Einrichtung mit einem Angebot für ca. 72 Kinder wurde in der Zwischenzeit in Betrieb genommen. Aufgrund der
räumlichen Nähe zur existierenden Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Apfelgarten“, ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7425-19 “Im Dahl” festgesetzte Gemeinbedarfsfläche – Kindergarten – nicht mehr erforderlich. Sie eignet sich jedoch für eine weitere wohnbauliche und nachverdichtende Entwicklung. Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels liegt für die beabsichtigte Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6224- 2 ein öffentliches Interesse vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich
Zielbeschluss (DS 1810802)
1-2 Jahre
Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
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Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
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Herr Tietz, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2205, Mail: vincent.tietz@bonn.de
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