Landschaftsplan Siegmündung
Landschaftspläne haben die Aufgabe, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landespflege darzustellen. Die Land-schaftsplanung ist Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die gesetzliche Grundlage für die Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen bildet das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz & #8211;LG). Aufgrund der Entfesselung / Renaturierung der Sieg, die im Jahr 2011 durch die Bez.Reg.Köln initiiert wurde und sich aktuell im Planfeststellungsverfahren befindet, wird ein umfassender Änderungsbedarf des Landschaftsplans (LP) Siegmündung notwendig. Weiteres Ziel der Überarbeitung ist es, die Regelungen mit dem angrenzenden LP des Rhein-Sieg-Kreises zu harmonisieren; insbesondere die Fischereiregelung. Zudem ist der Landschaftsplan der aktuellen Erlasslage anzupassen.
Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplan Siegmündung, DS-Nr. 1710500, 1910510 Konzept zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue als vorbereitendes Fachgutachten zu 13. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung
2 bis 3 Jahre nach Planfeststellungsbeschluss durch die Bez.Reg.
Landschaftsplan Siegmündung, rechtskraft 1985, zuletzt geändert im Jahr 2011 (11. vereinfachte Änderung im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf)
Noch nicht bekannt
Gesetzlich vorgegebene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange je nach Verfahrensweg ein- oder zweistufig (Vgl. § 27 LG NW)
noch nicht bezifferbar
Hr. Michels, Tel. 0228-77 4401,
Amt 68-23
Email: jonas.michels@bonn.de
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