standardisiertes Beteiligungsverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8215-25 "Deutschherrenstraße 175-187", Entwicklung Gelände Lubig

Ansiedlung eines Vollsortimenters des Lebensmittelbereiches mit Flächen für Konzessionäre (z.B. Bäcker) und Wohnungen zur Stärkung und Sicherung des Nahversorgungszentrums im Dorfkern von Lannesdorf. Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage im OT Lannesdorf.

Adresse: 
Deutschherrenstraße 175-187, 53179 Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

Drucksache 1710452 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 'Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)' im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

1-2 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Die Planung wird seitens des Vorhabenträgers bezüglich der im Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten Maßgaben aktuell überarbeitet.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Bei Vorliegen der überarbeiteten Planung wird diese erneut in die politischen Gremien (Umweltausschuss + Planungsausschuss + BV Bad Godesberg) zur Beschlussfassung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein Zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekanntgemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungsnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Herr Benner, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Tel. 0228 77 2665, Mail: Jan.Benner@bonn.de / Frau Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Tel. 0228 77 2656 Mail: Ursula.Wolter@bonn.de

Vorhabennummer: 
1701003
Stadtbezirk: 
Bad Godesberg