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Poppelsdorfer Allee - Ruhestörungen/Landesimmissionsschutzgesetz

Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn

Poppelsdorfer Allee - Ruhestörungen/Landesimmissionsschutzgesetz

Neben Vermüllung und Vandalismus leiden die Anwohner (wie auch an vielen anderen Orten in Bonn) der Poppelsd. Allee zundehmend unter nächtlicher Ruhestörung, hauptsächlich verursacht durch mobile Musikabspielgeräte. Schlafen mit offenem Fenster ist unmöglich - trotz eindeutiger Rechtslage.

§ 10 Abs. 2 LImschG NRW verbietet(!) die Nutzung von Tonwiedergabegeräten in Anlagen, die der allgemeinen Benutzung dienen. Und das bereits bei einer bloß abstrakten Möglichkeit einer Belästigung („belästigt werden können“). Entsprechend der Verwaltungsvorschriften ist § 10 Abs. 2 LImschG sogar so weitgehend zu verstehen, dass bei der Benutzung von Tongeräten an entsprechenden Orten eine Belästigung vermutet (!) wird („sofern nicht […] ausgeschlossen werden kann“). Es kommt mithin nicht einmal darauf an, ob jemand sich konkret belästigt fühlt, sondern vielmehr darauf, ob eine Belästigung zweifelsfrei auszuschließen ist.

§ 10 Abs. 2 LImschG NRW gilt auch unabhängig von Ruhezeiten zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Leider ist die Rechtslage den zuständigen Behörden weitestgehend unbekannt.

Eine konsequente Durchsetzung von § 10 Abs. 2 LImschG würde zu einer deutlichen Abnahme von Anwohnerbeschwerden und einer Verbesserung der Gesamtsituation im gesamten Stadtgebiet führen, ohne dass das berechtigte Interesse der Allgemeinheit an der Nutzung des öffentlichen Raums hierdurch beeinträchtigt wird.

Vorschlag:
1. Aufstellen von Hinweisschildern.
2. Bei Verstoß: empfindliche Bußgelder.

Kommentare

Gespeichert von Beuel Rheinufer am So., 30.04.2023 - 11:47

Ich möchte Ihnen in allen Punkten beipflichten. Ich habe genauso eine Situation gestern Abend erlebt, als im Park vor unserem Haus mehrere Jugendliche mobile Boxen aufgestellt haben und die ganze Nachbarschaft mit lauter Musik beschallt haben. Das Ordnungsamt angerufen und um Abhilfe gebeten. Die kamen aber nicht. Als die immer noch nicht da waren bei der Polizei angerufen, welche mir erklärten, dass sie dafür nicht zuständig seien mit der Bemerkung, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, zudem sei es ja noch keine 22.00 Uhr. Es war 21.45 h. Daraufhin habe ich den Beamten gefragt was das heissen soll, ob man bis 22 Uhr so laut Musik machen dürfe, wie man wolle. Er ist dann auf meine Frage gar nicht eingegangen. Ich wurde wieder an das Ordnungsamt verwiesen, die diesmal telefonisch jedoch nicht erreichbar waren. Zig mal versucht anzurufen. Auf dem AB wurde man verwiesen, dass man zu einem späteren Zeitpunkt nochmal anrufen sollte. Der Lärm ging dann weiter, diesmal wieder bei der Polizei City Wache Gabi angerufen und erklärt, dass das Ordnungsamt trotz mehrmaliger versuchter Anrufe nicht zu erreichen sei. Sie teilten mir dann mit, dass sie die Info an das Ordnungsamt weitergeben würden. Ich weiß nicht wie das weiter gelaufe ist. Es war zwischendurch kurz Zeit mal ruhig und dann ging die Laute Musik wieder von vorne los. In den warmen Sommermonaten ist das jedes Wochenende so.. Es gibt unzählige Möglichkeiten darauf zu reagieren, Bußgelder verteilen, Boxen konfiszieren

Zufall. Ich bin gestern gegen 23.30 Uhr über die Kennedybrücke (Beuel Richtung Bonn) gelaufen und habe die Musik auf der Bonner Rheinseite noch gehört. Ich dachte erst, es wäre Musik aus der Rheinlust, habe dann aber festgestellt, dass es vom Ufer kam. In dem gesamten Gebiet hat gestern garantiert niemand geschlafen, die Bässe wären bis auf die andere Rheinseite hörbar.

Die Unkenntnis der Behörden über das faktische Verbot(!) von mobilen Musikabspielgeräten im öffentlichen Raum ist geradezu grotesk - das hat mit Ruhezeiten nichts zu tun. Darauf von der Polizei oder dem Stadtordnungsdienst fälschlicherweise hingewiesen und zur Duldung gezwungen zu werden, ist eine Frechtheit.

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