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Fußgängerzone - E-Scooter

Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn

Fußgängerzone - E-Scooter

Die Kombination aus dem Verkehrsschild "Fußgängerzone" bzw. "Fußgängerweg" und "Fahrrad frei" erlaubt entgegen landläufiger Meinung nicht die Nutzung von E-Scootern. Hierfür Bedarf es eines gesonderten Verkehrszeichens, welches die Nutzung von E-Scootern auch in diesem Bereich erlaubt.

Entsprechende Verstöße im Stadtgebiet sollten durch Ordnungsamt und Polizei konsequent geahndet werden. Dies würde die durch in der Fußgängerzone fahrende E-Scooter verursachten gefährlichen Situationen verringern.

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