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Stellungnahme noch bis zum 25. August möglich: Offenlage Bebauungsplan 6820-2 Rheinwohnen

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 27. April 2023 die öffentliche Auslegung des Bauungsplanes Nr. 6820-2 – „R(h)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich, zwischen den Straßen Landgrabenweg und Himmerichweg, der rechtsrheinischen DB-Trasse Köln-Koblenz sowie dem Gebäudekomplex der Deutschen Telekom AG beschlossen. 
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung einschließlich des dazugehörenden Umweltberichts sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt 

  • vom 15. Juni 2023 bis einschließlich 25. August 2023
  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
  • Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Weitere Informationen, Pläne und Gutachten finden Sie hier 

 

Darum geht es:

Das Plangebiet wurde lange Zeit durch einen Gärtnereibetrieb genutzt. Das Gebiet am südlichen Rande des Ortsteils Limperich am Übergang zum Ortsteil Ramersdorf ist begrenzt durch den Landgrabenweg im Süden, den Himmerichweg im Westen, den Bahnkörper der rechtsrheinischen Strecke Köln-Koblenz der Deutschen Bahn AG im Norden sowie den Gebäudekomplex der Zentralen der Deutschen Telekom AG im Osten. Neben dem Gartenmarkt existieren auf dem Plangrundstück zwei Wohngebäude, die durch die Betreiberfamilie genutzt werden.

Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen auf die Schaffung eines neuen gemischten Quartiers im südlichen Teil des Beueler Stadtbezirks als Ergänzung zu den bestehenden Wohngebieten und als Übergang zur südlich angrenzenden Bürobebauung ab. Flankiert wird die überwiegende Wohnnutzung durch den bestehenden und künftig verkleinerten Gartenmarkt. Neben diesem Gartenmarkt schafft der Bebauungsplan für ein kleineres Teilgebiet auch die Voraussetzungen für die Errichtung eines gewerblichen Gebäudekomplexes, der der Büronutzung und der Ansiedlung eines Boardinghouse dient.

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