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Regeln Bewohnerparkausweis überdenken

Parkraumkonzept Beuel-Mitte

Regeln Bewohnerparkausweis überdenken

Grundsätzlich sind Bewohnerparkausweise an ein Kfz gebunden. "Nur in begründeten Einzelfällen [...] [kann] der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden." (Quelle https://www.bonn.de/vv/produkte/Kfz-Bewohnerparkausweise.php).

Dadurch werden Anwohnende ohne eigenes Kfz, die gelegentlich einen öffentlichen Stellplatz nutzen möchten (z. B. für Besuch, Nutzung von Carsharing, Transport sperriger Gegenstände, ...), durch die Einführung von Anwohnerparken stark benachteiligt.

Viel sinnvoller wäre es, Parkausweise an eine Person oder einen Haushalt zu binden, damit die Anwohnerparkplätze auch ohne eigenes Kfz genutzt werden können. Das wäre viel gerechter, weil somit jeder Anwohner die Plätze in der Nähe nutzen kann und nicht nur die, die ein eigenes Kfz haben.

In anderen Beiträgen wurden auch Gastausweise ins Spiel gebracht. Auch das könnte sinnvoll sein, allerdings auch ohne Bindung an vorhandenes Kfz der Anwohner, sondern für jeden (gegen Gebühr).

Mit der jetzigen Regelung würde das Einführen von Anwohnerparken eher dazu führen, dass Anwohner ohne eigenes Kfz sich eher eines anschaffen, um die Anwohnerparkplätze nutzen zu können, was letztlich den Parkdruck noch verschärft.

Kommentare

Gespeichert von Gast_Beuel am Mo., 28.08.2023 - 07:24

Wenn ich mir ein Carsharing-Auto leihe, dann passe ich die Mietzeit an die Fahrzeit an, sodass ich in der Zeit keinen Parkplatz mit Ausweis brauche. Schon gar nicht wird die Parkraumbewirtschaftung dazu führen, dass ich mir selbst ein Auto zulege. Das ist kein Argument.

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