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Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Auf einem Stadtplan wird die jeweilige Lärmbelastung pro Straße in verschiedenen Farben dargestellt.

Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Für den 2020 beschlossenen Lärmaktionsplan der 3. Runde steht nun die Überprüfung an. Dabei sollen gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein Instrument der Lärmminderung, das von den Städten und Gemeinden als städtisches Gesamtkonzept entwickelt wird. Er hat das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Außerdem sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Lärmkartierung werden im Lärmaktionsplan entsprechende Maßnahmen entwickelt.

Wer ist für die Lärmaktionsplanung zuständig?

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig. Ausnahme hiervon sind die Hauptschienenstrecken des Bundes, hier erfolgt die Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Lärmaktionsplanung betrifft immer auch andere Planungen und Vorhaben, daher sind alle betroffenen Bereiche – innerhalb und außerhalb der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt – an einer gesamtplanerischen Lösung zu beteiligen. 
 

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Lärmaktionsplanung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher wird eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 1. Phase besteht aus einer sechswöchigen Online-Beteiligung und einer zweiwöchigen Ausstellung auf Etage 2 des Stadthauses vor den Sitzungsräumen. Alternativ zur Online-Teilnahme können Sie Ihre Beiträge auch per E-Mail an umgebungslaerm@bonn.de versenden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit die Onlinebeteiligungsmöglichkeit zu nutzen.
 

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Eine Stadtkarte von Bonn

Maßnahmen zur Lärmreduzierung

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Bewusstsein für Lärmschutz

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Welche Maßnahmen kann die Stadt Bonn ergreifen, um das Bewusstsein für Lärmschutz zu erhöhen und das Verhalten im Alltag zu ändern?

Termine:

  • Bis  einschließlich 08.11.2023:     Online Beteiligung auf bonn-macht-mit.de oder per E-Mail an umgebungslaerm@bonn.de 
  • Bis  einschließlich 31.10.2023:     Ausstellung auf Etage 2 des Stadthauses 

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zusammen mit den betroffenen Ämtern und Stellen sowie den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Lärmaktionsplans entwickelt, der auch die Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 
In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr wird dieser Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und es besteht noch einmal die Möglichkeit zur Beteiligung. 
Der abschließende Lärmaktionsplan wird dann in einer öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt Bonn beschlossen und anschließen veröffentlich

Umgebungslärmkarten

Die Umgebungslärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Dabei wird jede kartierte Lärmart in einer eigenen Teillärmkarte dargestellt:

  • Straßenverkehr
  • Straßen- und Stadtbahnverkehr
  • Industrieanlagen
  • Schienenverkehr (Bund)

Jede Lärmkarte zeigt anhand von farbigen Flächen – den sogenannten Isophonen-Bändern – die Höhe der Lärmbelastung. Dargestellt sind die über das Jahr gemittelten Lärmindizes in 5 dB-Schritten.

Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden). Der LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wieder. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (6 bis 18 Uhr), am Abend (18 bis 22 Uhr) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr), wobei Abend und Nacht durch Zuschläge stärker gewichtet werden. Der Beurteilungszeitraum ist dabei immer ein durchschnittliches Kalenderjahr. Die farbliche Darstellung beginnt für LDEN ab 55 dB(A) und LNight ab 50 dB(A):
 

Dargestellt wird die Skalierung des Lärmindex

Umgebungslärmkarten als PDF zum Download

Straßenverkehrslärm Nacht (ca. 43 MB)

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Straßenverkehrslärm 24 Stunden (ca. 37 MB)

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Straßen- und Stadtbahnlärm Nacht (ca. 37 MB)

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Straßen- und Stadtplanlärm 24 Stunden (ca. 37 MB)

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Industrielärm Nacht (ca. 33 MB)

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Industrielärm 24 Stunden (ca. 33 MB)

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Vorangegangene Lärmaktionspläne als PDF zum Download

Lärmaktionsplan 1. Runde (ca. 1 MB)

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Lärmaktionsplan - Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen (ca. 4 MB)

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Lärmaktionsplan 3. Runde (ca. 17 MB)

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