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Städtebauliche Entwicklung im Bereich "In der Raste" in Bonn-Dottendorf

Städtebauliche Entwicklung im Bereich "In der Raste" in Bonn-Dottendorf

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Im Bereich des Gewerbestandortes "In der Raste" in Bonn-Dottendorf stehen mit der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche, einer privaten Brachfläche sowie dem Standort der ehemaligen Großbäckerei ca. 3,4 ha für städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachgefallenen Flächen zu ergänzen und als ein gemischt genutztes Quartier zu etablieren. Ein städtebauliches Konzept wird derzeit im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Durchführung städtebaulich, freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren.

Geplante Schritte

Beschluss und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Nicht absehbar
Vorhabennummer:
151713

Räumliche Lage

In der Raste, 53129 Dottendorf Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 190355, Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der "Dottendorfer Straße" (Ehem. Christian-Miesen-Gelände, In der Raste) in Bonn-Dottendorf

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Nicht bekannt

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Zunächst ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich. Dieses dient als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß §3(1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. §3(2) BauGB) hat jedermann Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen pol. Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) Tel. 0228 77 4498, katharina.bluemel@bonn.de

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