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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Entwicklung Gelände Lubig

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Entwicklung Gelände Lubig

Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bad Godesberg

Ansiedlung eines Vollsortimenters des Lebensmittelbereiches mit Flächen für Konzessionäre (z.B. Bäcker) und Wohnungen zur Stärkung und Sicherung des Nahversorgungszentrums im Dorfkern von Lannesdorf. Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage im OT Lannesdorf.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Planung wird seitens des Vorhabenträgers bezüglich der in o.g. Beschluss zur öffentlichen Auslegung formulierten Prüfaufträge überarbeitet.

Geplante Schritte

Bei Vorliegen der überarbeiteten Planung erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
1 Jahr
Vorhabennummer:
1701003

Räumliche Lage

Deutschherrenstraße 175-187, 53179 Bonn

Politischer Beschluss

Drucksache 221871 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein Zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekanntgemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungsnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Ursula Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 56, E-Mail: ursula.wolter@bonn.de, Jan Benner, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 65, E-Mail: jan.benner@bonn.de

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